Infos zu Prävention
Auf dieser Seite findest du Informationen zu den Themen Prävention und Intervention.
Präventionsmaßnahmen sollen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene vor zukünftiger (sexualisierter) Gewalt schützen.
Interventionsmaßnahmen beschreiben das Eingreifen bei Vorfällen (sexualisierter) Gewalt.
Prävention gegen sexualisierte Gewalt
In der DPSG Essen liegt uns der Schutz und die Stärkung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen besonders am Herzen. Deshalb ist uns die Prävention sexualisierter Gewalt ein zentrales Anliegen. Wir setzten uns aktiv dafür ein, dass Kinder und Jugendliche ein einem geschützten Raum aufwachsen können. Durch Präventionsschulungen, unserem Institutionellen Schutzkonzept 2024 (ISK) und einem aufmerksamen Miteinander sorgen wir dafür, mögliche Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und zu verhindern.
In unserem ISK findet ihr weiterführende Informationen sowie einen Verhaltenskodex für ein respektvolles und achtsames Miteinander im Diözesanverband Essen.
Prävention in der Ausbildung
Prävention findet sich auch in unserem Ausbildungskonzept wieder und ist fester Teil der Woodbadge-Ausbildung.
Der Pflichtbaustein 2d „ Gewalt gegen Kinder und Jugendliche: Sensibilisierung und Intervention“ und der Wahlbaustein 2e „Gewalt gegen Kinder und Jugendliche: Vertiefung und Prävention“ bilden zusammen die Präventionsschulung.
Die Bausteine sind jeweils mit drei Stunden angesetzt und entsprechen zusammen der sechsstündigen „BasisPlus“-Präventionsschulung, die alle Leitenden im Bistum Essen absolvieren müssen. Laut Präventionsordnung des Bistums benötigen alle Personen, die regelmäßig Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben (z.B. in Gruppenstunden), eine solche Schulung. Wenn Personen nur einen kurzzeitig Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben, es sich aber um eine Veranstaltung mit Übernachtung handelt, brauchen sie diese Schulung ebenfalls (das gilt z.B. für eure Küchencrew im Lager).
Die Bausteine 2d und 2e werden im DV Essen nur zusammen angeboten, um so die benötigten sechs Stunden (zzgl. Pausen) abzudecken. Die Inhalte entsprechen dabei den Vorgaben für die Schulungen zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen im Bistum Essen Dabei sind sie aber besonders auf eure Bedürfnisse im Pfadfinder:innenalltag als Leitende abgestimmt.
Die Termine für die bevorstehenden Präventionsschulungen (Baustein 2d2e) im DV Essen findet ihr in unserer Terminübersicht.
Spätestens nach fünf Jahren muss eine Präventionsschulung aufgefrischt werden. Dazu bieten wir euch so genannte Vertiefungsschulungen mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten im Bereich Prävention an. Der zeitliche Umfang der Vertiefungsschulungen beträgt drei Stunden (zzgl. Pausen).
Intervention
Was passiert, wenn du einen Vorfall meldest?
Wenn du selbst betroffen bist:
Wenn du selbst sexualisierte Gewalt in der DPSG erlebt hast, kannst du dich – auch anonym – bei uns melden. “Anonym” bedeutet, dass du weder deinen Namen noch deinen Stamm nennen musst.
Deine Kontaktpersonen sind Gina und Magdalena. Sie arbeiten im Diözesanbüro. Sie erklären dir das weitere Vorgehen und deine Möglichkeiten. Du kannst entscheiden, an wen du dich wendest.
- Gina Di Felice: gina.difelice@dpsg-essen.de, Tel.: 0163 6192397
- Magdalena Pollmann: magdalena.pollmann@dpsg-essen.de; Tel.: 0178 8743525
Alternativ erreichst du die beiden unter praevention@dpsg-essen.de oder intervention@dpsg-essen.de.
Deine Kontaktperson gibt die Ergebnisse aus eurem Gespräch nach Absprache mit dir an den Diözesanvorstand weiter. So weiß der Vorstand, was deine Wünsche sind und wie es weitergehen soll.
Deine Kontaktperson kann dich den gesamten Prozess über begleiten und steht für deine Fragen zur Verfügung.
Bitte beachte: wenn du noch minderjährig (also unter 18 Jahre alt bist), müssen wir deine Eltern, bzw. Erziehungsberechtigten in das Verfahren einbeziehen.
Wenn du von einem Vorfall erfahren hast:
Wenn du als Leiter:in oder StaVo Kentniss über einen möglichen Fall sexualisierter Gewalt erlangst, meldest du dich ebenfalls bei uns. Auch hier ist eine anonyme Beratung möglich.
Nach einer ersten (Telefon)Beratung wird der Vorfall (anonymisiert) von den Bildungsreferent:innen und dem Diözesanvorstand beraten. Danach bekommt ihr eine Empfehlung für das weitere Vorgehen. Möglicherweise kommt es zu einem Interventionsverfahren.
Was ist ein Interventionsverfahren?
Bei Fällen sexualisierter Gewalt gegen Minderjährige oder schutzbefohlene Erwachsene wird ein sogenanntes Interventionsverfahren eingeleitet. Das Verfahren ist durch die Interventionsordnung der DPSG vorgegeben. Es ist ein klar strukturierter Prozess mit Vorgaben, welche Schritte wann eingeleitet werden müssen.
Die Interventionsordnung kannst du hier einsehen.
Zum aktuellen Zeitpunkt hat der Diözesanverband Essen die Interventionsordnug noch nicht vollständig umgesetzt. Es stehen aktuell noch nicht ausreichend Ansprechpersonen zur Verfügung. Sobald feste Ansprechpersonen feststehen, werden sie auf dieser Seite veröffentlicht.
Mögliche Konsequenzen
Ein Interventionsverfahren kann je nach Vorfall zu verschiedenen Ergebnissen führen. Möglichkeiten sind z.B. “Pädagogische Maßnahmen” wie Gespräche mit Beschuldigten, Ausbildungsempfehlungen oder präventive Empfehlungen, wie das Erstellen eines Schutzkonzepts oder eines Verhaltenskodex.
Eine andere Möglichkeit ist der (temporäre) Ausschluss von Beschuldigten aus der Leitungsrunde oder Gruppenstunde. In schwerwiegenden Fällen kommt auch ein Verbandsausschlussverfahren in Frage. Es stellt sicher, dass die beschuldigte Person nie wieder Mitglied der DPSG wird. Das bedeutet, dass sie weder in einen anderen Stamm wechseln oder zu einem späteren Zeitpunkt wieder in den Verband eintreten kann.
Das Verbandsausschlussverfahren orientiert sich an der Ausschlussordnung. Diese kannst du hier einsehen.
Strafbarkeit
Für die Einleitung des Interventionsverfahrens ist es nicht relevant, ob ein Vorfall strafrechtlich relevant ist. Nicht alle Formen von Übergriffen, Grenzverletzungen und Machtmissbräuchen sind strafbar. Aber keine dieser Formen ist in unserem Verband erwünscht.
Ist eine Handlung aber strafrechtlich relevant, kann es sein, dass im Verlauf des Interventionsverfahrens die Strafverfolgungsbehörden eingeschaltet werden. Dann ruht das Interventionsverfahren bis zum Ergebnis des Strafverfahrens und wird erst danach – wenn noch notwendig – wieder aufgenommen.
Kontakt im Diözesanbüro
Als Diözesanbüro möchten wir Anlaufstelle für eure Fragen und Probleme sein. Hier könnt ihr euch melden, wenn ihr allgemeine Fragen zu den Themen Prävention und Intervention habt, Beratung sucht oder einen Vorfall melden möchtet.
Gina Di Felice ist die zuständige Bildungsreferentin zum Thema Prävention und Intervention
(gina.difelice@dpsg-essen.de; 0163 6192397
Magdalena Pollmann ist die zuständige Bildungsreferentin zum Thema Intervention
(magdalena.pollmann@dpsg-essen.de; 0178 8743525)
Alternativ erreicht ihr beide Bildungsreferentinnen unter praevention@dpsg-essen.de oder intervention@dpsg-essen.de
Alternativ könnt ihr auch Kontakt zu unserem Vorstand aufnehmen:
Alexandra Höfer (alexandra.hoefer@dpsg-essen.de) ist zuständig für das Thema Prävention.
Martin Heimberg (martin.heimberg@dpsg-essen.de) ist zuständig für das Thema Intervention.
Falls ihr organisatorische Fragen zu Präventionsschulungen habt (z.B. wenn wir euch die Bescheinigung für den Besuch einer Präventionsschulung erneut ausstellen sollen) könnt ihr euch gerne direkt an Leah Weber wenden: leah.weber@dpsg-essen.de.