Foto: © Timo Willeke
Infos zu Zuschüssen
Auf dieser Seite erfahrt ihr, wie ihr über das Diözesanbüro Zuschüsse für euer Sommerlager beantragen könnt.
Woher kommen die Zuschüsse?
Die Zuschüsse stammen aus dem Kinder- und Jugendförderplan NRW und werden an unseren Dachverband, den rdp NRW ausgezahlt. Dieser verteilt die Gelder dann an alle Pfadfinder:innenverbände in NRW, unter anderem an uns. So können wir das Geld an euch weiterleiten.
Dabei gibt es klare Vorgaben, ob und wie diese Landesmittel ausgezahlt werden dürfen. Wir wissen, dass die Vorgaben, Fristen und Formulare ganz schön kompliziert sind. Darum findet ihr hier hilfreiche Infos und Erklärungen zu den Zuschüssen. Auch in unserem Ausbildungsbaustein 3f „Planung und Durchführung von Maßnahmen“ lernt ihr alles über Zuschussanträge und Abrechnungen.
Sollten trotzdem Fragen aufkommen, meldet euch gerne im Diözesanbüro unter info@dpsg-essen.de
Wofür kann ich Zuschüsse beantragen?
Für Ferienlager, die mindestens sieben Tage dauern.
Für Pfingstlager, Wochenenden oder Tagesveranstaltungen können wir keine Zuschüsse auszahlen. Eine Ausnahme bilden Bezirkspfingstlager. Wenn ihr für ein Bezirkspfingstlager Zuschüsse beantragen möchtet, wendet euch direkt an den Diözesanvorstand: vorstand@dpsg-essen.de
Mit wie viel Zuschüssen kann ich rechnen?
Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach dem Ausbildungsstand der verantwortlichen Leitung (VL):
Hat die VL einen abgeschlossenen WBK, könnt ihr aktuell mit bis zu 3,40€ pro Tag und Teilnehmer:in rechnen. Ohne WBK mit 3,10€ pro Tag pro TN.
Zuschussfähig sind alle Teilnehmenden ab sechs und bis einschließlich 26 Jahren. Personen, die jünger oder älter sind, können nicht bezuchusst werden.
Der maximale Leitendenschlüssel liegt bei 1:4 (ein:e Leiter:in zu vier Kinder). Wenn mehr Leitende mitfahren, werden die zusätzlichen Leitenden nicht mehr bezuschusst.
Insgesamt können durch die Landeszuschüsse sowie zusätzliche Beihilfen der Stadt/des Kreises maximal 90% eurer Ausgaben bezuschusst werden. 10% tragt ihr als Eigenanteil – bspw. durch Teilnahmebeiträge oder Stammesmittel.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Antragsfrist für Sommer-, Herbst- und Winterlager ist der 1.Mai. Der Antrag wird per Mail an info@dpsg-essen.de eingereicht. Bei einer verspäteten Abgabe können wir keine Zuschüsse garantieren.
Die Abrechnung für Sommerlager muss bis sechs Wochen nach dem Lager im Original (per Post) im Diözesanbüro eingereicht werden. Bei Herbst- und Winterlagern sprecht ihr die Frist bitte im Vorfeld individuell mit uns ab.
In der Vergangenheit musstet ihr die Teilnahmeliste aus dem Lager bis zwei Wochen nach der Veranstaltung einreichen. Das ist nicht mehr notwendig. Ihr könnt die Liste gemeinsam mit der Abrechnung abgeben.