Ausbildungsveranstaltungen
Fristen
Fristen zur Anmeldung einer Erholungsmaßnahme
Eure Anträge müssen bis zum 1. Mai im Diözesanbüro (postalisch oder per Mail) eingereicht werden.
Bei einer verspäteten Abgabe können wir keine Zuschüsse garantieren.
Fristen für Teilnahmelisten und Abrechnungsunterlagen
- Die Teilnahme- und Vakanzlisten werden ab 2023 gemeinsam mit den Abrechnungen im Diözesanbüro abgegeben-
- Erholungsmaßnahme in den Sommerferien: Die Abrechnung muss bis zum 15. Oktober eingereicht sein.
- Erholungsmaßnahme in den Herbst- und Winterferien: Bitte im Vorfeld mit dem Diözesanbüro absprechen.
Es gilt jeweils der Eingang, nicht das Datum des Poststempels