Ausbildungsveranstaltungen
Check up
Kann unser Lager gefördert werden?
Könnt ihr für euer Lager Mitteln aus dem Landesjugendplan beantragen? Überprüft es anhand dieser Checkliste:
- Es fahren mind. fünf förderfähige Teilnehmende mit.
- Die Maßnahme findet in Deutschland oder im europäischen Ausland statt.
- Die Fahrt dauert mind sieben Tage (maximal werden 21 Tage bezuschusst).
- Es gibt (mind.) eine verantwortliche Leitung, die ausreichend ausgebildet ist und den Antrag auf Bezuschussung stellt. Die verantwortliche Leitung muss die gesamte Modulausbildung (= alle Pflichtbausteine) sowie den Ausbildungsbaustein 3f absolviert haben. Bei abgeschlossenem WBK gibt es mehr Zuschüsse. Bei zwei verantwortlichen Leiter:innen hat jede Person mind. 50% der Modulausbildung absolviert, zusammen sind alle Bausteine abgedeckt. Beide benötigen zusätzlich den Baustein 3f.
- Euer Leitungsteam ist groß genug und ausreichend ausgebildet.
Der Leitungsschlüssel liegt bei 1:10. Je zehn TN muss also ein:e Leiter:in mitfahren (bei 10 TN reicht eine Person, ab 11 müssen es mind. zwei Leitende sein, usw.). Diese Leitenden müssen mind. 50% der Modulausbildung absolviert haben; das entspricht fünf Ausbildungsbausteinen, vier davon müssen Pflichtbausteine sein. Alternativ werden auch eine JuLeiCa oder ein abgeschlossenes Studium, bzw. eine abgeschlossene Ausbildung im pädagogischen Bereich akzeptiert (z.B. Erzieher:in oder Sozialpädagog:in).
Alle zusätzlichen Leitenden müssen den Ausbildungsstand nicht unbedingt erfüllen. Mind. eine Person benötigt aber einen Erste-Hilfe-Kurs, der nicht älter als zwei Jahre ist. Alle Leitenden benötigen eine aktuelle Präventionsschulung.
- Der maximale Leitungsschlüssel liegt bei 1:4, wenn mehr Leitende mitfahren, werden die zusätzliche Leitenden nicht mehr bezuschusst. Bei ein bis vier Kindern wird also eine Leitungsperson bezuschusst, bei fünf bis acht Kindern zwei Leitungspersonen, etc.
- Die verantwortliche Leitung und die weiteren Leitenden / Mitleitenden sind über die gesamte Dauer der EM anwesend
- Ihr habt den Antrag auf Zuschüsse sowie die Abrechnungsunterlagen fristgerecht eingereicht.
- Zuschussfähig sind alle Teilnehmenden (Kinder und Leitende) zwischen 6 und (einschließlich) 26 Jahren.